AGBs

§3 Terminvergabe, Behandlungen

 

1. Behandelt werden auf eigenen Wunsch und nach terminlicher Vereinbarung alle geschäftsfähigen Personen ab 18 Jahren. Bei Personen unter 18 Jahren ist eine Zustimmung des gesetzlichen Vertreters erforderlich. 

2. Wünscht der Kunde einen besonderen Behandlungstermin, werde ich versuchen, diesem Wunsch nachzukommen.

3. Vereinbarte Termine sind verbindlich.

4. Nicht eingehaltene Termine führen zum Verdienstausfall, welchen ich im Sinne einer "Ausfallgebühre" in Rechnung stelle (siehe §4).

5. Die Behandlungsdauer und der Behandlungsumfang richten sich nach der vorherigen und individuellen Absprache. Ich gebe Behandlungsempfehlungen, die Entscheidung über die Art der Behandlung trifft der Kunde.

6. Kann aus für uns nicht zu vertretenden Gründen oder höherer Gewalt ein Termin von mir nicht eingehalten werden, wird der Kunde umgehend in Kenntnis gesetzt, sofern die hinterlegten Adressdaten und Kontaktdaten eine zeitnahe Kontaktaufnahme ermöglichen. Ich bin in dem Fall berechtigt, den Termin kurzfristig zu verschieben oder vom Vertrag zurückzutreten. Meine gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte bleiben unberührt.

 

§4 Terminverzug durch den Kunden

1. Ist bei der Herstellung des Werkes eine Handlung des Bestellers erforderlich (hier die Terminvereinbarung mit dem Erscheinen des Kunden), so kann der Unternehmer, wenn der Besteller durch das Unterlassen der Handlung (nicht Erscheinen) in Verzug der Annahme kommt, eine angemessene Entschädigung verlangen.

2. Die Höhe der Entschädigung bestimmt sich einerseits nach der Dauer des Verzugs und der Höhe der vereinbarten Vergütung, andererseits nach demjenigen, was der Unternehmer infolge des Verzugs an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft erwerben kann. 

3. Terminabsagen werden künftig nur noch bis 24 Stunden vor vereinbartem Termin akzeptiert, da es mir sonst nicht mehr möglich ist, diesen Termin anderweitig zu vergeben. Bei Absagen, die später als 24 Stunden vor vereinbartem Termin erfolgen, berechne ich eine Ausfallgebühr von 50%. Wird ein vereinbarter Termin vom Kunden weder wahrgenommen noch abgesagt, so berechnen wir eine Ausfallgebühr von 100%

4. Bei verspätetem Eintreffen besteht ein Anspruch auf Behandlung nur wahrend der ersten 15 Minuten. Nach mehr als 15 Minuten Verspätung behält sich das Wimpernstudio vor, den Termin aus organisatorischen Gründen aufgrund bestehender Folgetermine abzusagen. Findet die Behandlung nach 15 minütiger Verspätung trotzdem statt, wird ein Aufpreis von 10€ fällig. Ich bin zudem berechtigt, die volle Behandlungszeit zu berechnen, wenn die Behandlungsdauer aufgrund eines nachfolgenden Termins pünktlich beendet werden muss. 

5. Sollten die Behandlung eines reservierten bzw. gebuchten Termins vorzeitig abgebrochen werden und nur einen Teil der Leistung erbracht werden, so ist für die komplette gebuchte Zeit eine Material- sowie Ausfallgebühr von 20€ je angebrochene Stunden zu entrichten. 

6. Sollte bei der Behandlung ein Mehraufwand erforderlich sein (z.B. durch geschminkte Wimpern zu Beginn der Behandlung), wird ein Mehraufwand von 10€ berechnet.

 

§6 Gewährleistung

1. Zeigt sich ein Mangel, so hat der Kunde, diesen unverzüglich dem Studio mitzuteilen. Als unverzüglich gilt nur, wenn eine Reklamation spätestens innerhalb von 2 Tagen nach der Dienstleistung bzw. nach dem Kauf erfolgt. Dem Studio steht dann ein Nachbesserungsrecht zu. 

2. Bietet das Studio nach einer erfolgten Reklamation eine Nachbesserung an und der Kunde lehnt diese ab, so verzichtet der Kunde mit Ablehnung auf weitere Mangelansprüche. Reagiert der Kunde auf ein Nachbesserungsangebot innerhalb von 48 Stunden nicht, so gilt dies ebenfalls als Ablehnung der Nachbesserung. 

3. Mängelansprüche bestehen nur bei erheblicher Abweichung von der vereinbarten Leistung. Eine vorliegende Unzufriedenheit der erbrachten Leistung stellt keine Grundlage für eine Rückerstattung dar.

4. Keine Mängelansprüche bestehen bei Schäden, die infolge fehlerhafter oder nachlässiger Pflege durch den Kunden entstehen. Werden von Kunden oder Dritten Nachbesserungsarbeiten oder Änderungen vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus resultierenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche. 

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